Allgemeine Geschäftsbedingungen Hellmann-Versand GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Verträge und Verpflichtungen ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hellmann-Versand GmbH gültig sind.
1. Geltungsbereich
(1) Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, erfolgen unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder anderweitige einseitig abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt werden.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehenden oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen, Bezugnahmen und Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Preise, Angebote und Vertragsabschluss
(1) Es gelten die auf unserer Preisliste angegebenen Preise. Bei einem vorausgegangenen Angebot sind bis zur Auftragsbestätigung Preisänderungen möglich.
Die Preise beruhen auf dem Kostengefüge am Tage unserer Auftragsbestätigung. Bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Kostenerhöhungen wie durch Preiserhöhung unserer Lieferanten oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Unsere Preise gelten unverpackt ab Werk. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Liefer-/Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen.
(2) Bestellungen können in Schrift- und Textform, sowie mündlich und fernmündlich aufgegeben werden.
(3) Die Annahme von Angeboten/Bestellungen bedarf unserer Bestätigung in Textform. Bei sofortiger Lieferung kann die Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
3. Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
(1) Die Zahlung bei nationalen Lieferungen erfolgt auf Rechnung, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig (es gilt der Eingangstag auf unserem Konto). Wir behalten uns vor, die Zahlbarkeit auf Vorkasse umzustellen, wenn uns die Sicherheit der Forderungen an den Besteller zweifelhaft erscheint.
(2) Die Zahlung bei Lieferungen ins europäische und nichteuropäische Ausland erfolgt per Vorauskasse, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(3) Gerät der Besteller mit einer Zahlung 30 oder mehr Tage in Verzug oder wird gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, gerät er in Zahlungsunfähigkeit oder Vermögensverfall oder gibt er die eidesstattliche Offenbarungsversicherung ab, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen zurückzubehalten und die Zugriffe auf Daten zu sperren.
(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Ist der Besteller mit der Bezahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen an den Besteller von Vorauszahlung oder der Bestellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder weitere Lieferungen an den Besteller gänzlich einzustellen.
4. Beschaffenheit der Ware
(1) Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die in einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Farben, Abbildungen, Designs, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Geringe Abweichungen von solchen Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist.
5. Lieferung/ Versand
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Lieferungen per Vorauskasse erfolgen nach Zahlungseingang auf unser Konto.
(3) Lieferung/Versand erfolgt ab Werk. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(4) Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von unvorhergesehenen, ungewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) gehindert, die trotz der uns zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
6. Mängel/Mängelanzeige
(1) Die Untersuchungs- und Rügepflichten des Bestellers bestimmen sich nach § 377 HGB.
(2) Bei größeren oder mehreren Lieferungen gleicher Güter kann die gesamte angelieferte Ware nur dann als mangelhaft zurückgewiesen werden, wenn die Mängel mittels eines anerkannten repräsentativen Stichprobenverfahrens festgestellt wurden.
(3) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Zustellung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(6) Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 5 entsprechend.
7. Herstellervermerk
Der Besteller ist verpflichtet die von uns angebrachte Herstellerkennzeichnung auf den Waren und Verpackungen zu belassen.
8. Haftung/Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 1.000,- EUR.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
10. Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
(2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem Vertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
11. Pflicht der Rücknahme nach Verpackungsgesetz/Kostentragung der Rücknahme
(1) Besteht aufgrund des Verpackungsgesetzes eine Rücknahmeverpflichtung für Transportverpackungen bei uns, so ist Erfüllungsort für die Rückgabe der Transportverpackung durch den Besteller der Sitz unseres Unternehmens.
(2) Die Kosten der Rücknahme der Transportverpackungen an uns trägt der Besteller.
12. Pflicht der Rücknahme von Elektroaltgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte nach ElektroG
Wir sind aufgrund des ElektroG dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt auf unsere Kosten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn eines unserer Geräte abgeholt werden soll. Wir beauftragen anschließend umgehend die Abholung.
13. Pflicht der Rücknahme von Elektroaltgeräten privater Haushalte nach ElektroG
Wir sind aufgrund des ElektroG dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte privater Haushalte zurückzunehmen. Diese Pflicht wird durch unseren Beauftragten, die European Recycling Platform (ERP) Deutschland GmbH, erfüllt.
14. Informationspflicht nach ElektroG/BattG
Unsere Kunden erhalten für Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, einen Beipackzettel mit diversen Informationen zu diesen. Sie sind verpflichtet, diesen beim Verkauf weiterzugeben bzw. ihre Kunden selbst darüber zu informieren. Aufgrund der Neufassung des ElektroG, gültig ab dem 01.01.2022, sind unsere Kunden dazu verpflichtet, den neuen Beipackzettel – Stand 01.01.2022, selbstständig auszutauschen.
(1) Elektrogeräte und LED-Lampen:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass so gekennzeichnete Elektro- bzw. Elektronikgeräte und LED-Lampen nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Jeder Endnutzer ist vor der Entsorgung des Altgerätes dafür verantwortlich, seine personenbezogenen Daten eigenständig zu löschen.
Endverbraucher sind dazu verpflichtet, Altgeräte bei örtlichen Sammel- und Rückgabesystemen (z. B. kommunale Wertstoffhöfe), getrennt vom Hausmüll, abzugeben. Ein Online - Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
Vertreiber haben nach ElektroG § 17 die Pflicht, Elektrogeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
(2) Batterien:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass im Gerät verbaute Batterien oder Akkumulatoren nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Endverbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus bei einer kommunalen Sammelstelle zurückzugeben. Speziell dafür vorgesehene Sammelbehälter befinden sich z. B. im örtlichen Handel, der Batterien und Akkus verkauft.
Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Entsorgung von diesem getrennt werden. Bei entnehmbaren, lithiumhaltigen Batterien und Akkus, sollten die Kontaktpole vor der Entsorgung mit einem Klebeband abgeklebt werden. So kann ein eventueller Kurzschluss und eine daraus resultierende Brandgefahr vermieden werden.
Unsere LED-Teelichter enthalten jeweils zwei CR-2032 Lithium-Knopfzellbatterien.
Informationen zur Erfüllung der in Deutschland vorgeschriebenen Sammel- und Verwertungsquoten finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
15. Datenschutz
Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den Besteller gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Unsere Datenschutzerklärung erhalten Sie auf Anfrage und ist unter www.hellmann-versand.de einsehbar.
16. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist Erlangen. Gerichtsstand ist Erlangen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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